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Konzeptvorschlag zur fachlichen Diskussion · Stand 08.10.2026

EGWZ
Konzeptvorschlag zur fachlichen Diskussion · Stand 08.10.2026

Wirkung & Finanzen

Was leistet die EGWZ im Vergleich?

Mehr gemeinnütziger Wohnraum mit demselben öffentlichen Rahmen.

300 Millionen Franken könnten im Modell rund 4’275 Wohnungen über die EGWZ ermöglichen. Ein gleich grosser Wohnraumfonds würde bei Beiträgen von 20 Prozent des Landanteils rund 2’679 Wohnungen unterstützen. Die EGWZ erreicht damit rund 60 Prozent mehr Finanzierungskapazität.

Voraussetzung sind eine kalkulierte Risikovorsorge von 6 Prozent und eine separat zu bewilligende Kapitalgarantie von rund 4,66 Milliarden Franken. Die 300 Millionen sind der Bereitstellungsrahmen für Vorsorge, Aufbau und Aufsicht; das Finanzierungskapital kommt von Investoren.

Die 300-Millionen-Rechnung zeigt den bisherigen Modellstand mit 1,1 Prozent EGWZ-Zins. Die aktuellen PDF-Fassungen verwenden 1,5 Prozent einschliesslich Gebühren; ihr aktualisierter 10-Millionen-Vergleich folgt weiter unten. Die beiden Modellstände sind nicht unmittelbar gleichzusetzen.

Konzeptvorschlag · Die EGWZ ist noch nicht gegründet. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich und eine städtische Bürgschaft sind vorgeschlagen, noch nicht beschlossen.

Der Mietvorteil beginnt bei der Kostenmiete

Der Wohnraumfonds senkt die Anlagekosten durch Abschreibungsbeiträge. Beim Erwerb von Grundstücken und Mietwohnungen sollen die daraus resultierenden Mieten unter den massgebenden Medianen von Stadt und Stadtkreis liegen. Stadt Zürich: Wohnraumfonds

Das Ziel von 80 Prozent der Marktmiete wird in 11 Kreisen erreicht; in Kreis 12 liegt der Vorteil bei 19,7 Prozent und damit innerhalb der Toleranz (0,5 PP). Unabhängig davon liegt die Kostenmiete in 10 von 12 Kreisen unter den WRF-Neubau-Medianen (Ausnahmen Kreis 1 und 7). Verglichen wird jeweils mit dem tieferen Wert aus Stadt- und Kreismedian, gemäss den im Modell hinterlegten WRF-Daten vom April 2026.

Der Mietvorteil entsteht aus der Kostenmiete. Günstige, langfristige Finanzierung soll ermöglichen, diesen Vorteil trotz hoher Kaufpreise und wenig Eigenkapital tatsächlich anzubieten. Der Fonds kann die Mieten zusätzlich senken.

Beispiel Kreis 2: 75 m² Hauptnutzfläche, monatliche Nettomiete ohne Nebenkosten

VergleichCHF pro Monat
Vergleichbare Marktmiete, WP-P70 als Neubau-Näherung2’900
Massgebender WRF-Neubau-Median2’213
Kostenmiete ohne Fondsbeitrag2’102
Kostenmiete mit angenommenem Fondsbeitrag1’985

Die Kostenmiete liegt im Modell zwischen 336 und 318 CHF/m² HNF pro Jahr. Ohne Beitrag liegt sie bereits 27,5 Prozent unter der Vergleichsmarktmiete und 5,0 Prozent unter dem massgebenden WRF-Median. Ein Fondsbeitrag von 112’000 Franken senkt sie zusätzlich um rund 117 Franken monatlich oder 5,6 Prozent.

Das legt eine gezielte Aufgabenverteilung nahe: Finanzierung breit ermöglichen; zusätzliche Verbilligung dort einsetzen, wo die Kostenmiete das angestrebte Mietniveau allein nicht erreicht. Die EGWZ könnte den gemeinnützigen Erwerb verbreitern, während der Wohnraumfonds gezielt weitergehende Mietziele und andere Förderzwecke unterstützt.

Was 300 Millionen Franken ermöglichen könnten

Die Referenz entspricht dem 2023 bewilligten Wohnraumfonds-Rahmen: 100 Millionen Franken Objektkredit plus 200 Millionen Franken Rahmenkredit. Verglichen wird dieser ursprüngliche Rahmen, nicht der heutige Fondsbestand. Stadt Zürich: Einführung des Wohnraumfonds

Alle Varianten verwenden dieselbe Modellwohnung: 75 m² HNF und 1,16 Millionen Franken ursprüngliche Anlagekosten im Kreis-2-Neubauszenario. Grundstückspreise werden aus der Konkurrenz mit Renditeobjekten abgeleitet.

Verwendung der 300 Mio. CHFModellwohnungen, gerundetZusätzlich erforderliche Kapitalgarantie
Städtischer Direktkauf: voller Erwerbspreis259Keine Bürgschaft
Wohnraumfonds: ausschliesslich Abschreibungsbeiträge, ergänzt durch Bank/PKZH2’679Rund 0,95 Mrd. CHF für PKZH
EGWZ: Risikovorsorge, Aufbau und Aufsicht4’275Rund 4,66 Mrd. CHF für EGWZ

Der Fondsvergleich setzt die gesamten 300 Millionen für Beiträge ein. Zusätzliche öffentliche Risikovorsorge für PKZH, Abwicklung und Aufsicht bleiben dabei ausserhalb dieses Betrags. Bei der EGWZ sind die entsprechenden Modellansätze bereits enthalten. Selbst in diesem zugunsten des Fonds abgegrenzten Vergleich beträgt der Vorsprung rund 60 Prozent.

Müssen beim Fonds auch diese zusätzlichen Positionen aus den 300 Millionen gedeckt werden, ergeben sich rund 1’903 Modellwohnungen. Bei gleicher Abgrenzung des Bereitstellungsrahmens erreicht die EGWZ damit rund das 2,25-Fache.

Die Zahlen zeigen finanzierbare Wohnungsäquivalente. Ein Erwerb vergrössert den gemeinnützigen Bestand; zusätzliche physische Wohnungen entstehen erst durch Neubau oder Erweiterung. Verfügbare Grundstücke, Projekte und Kapitalgeber begrenzen die tatsächliche Umsetzung.

Zusammenfassung: Der 10-Millionen-Rahmen

Das aktuelle Konzeptpapier vergleicht die Anzahl Modellwohnungen, die durch 10 Millionen Franken öffentliches Kapital für Risikovorsorge, Beiträge und Aufwand ermöglicht werden. Diese Werte verwenden die neuen Annahmen, insbesondere 1,5 Prozent EGWZ-Zins einschliesslich Gebühren. Sie ersetzen nicht rechnerisch die oben gezeigte bisherige 300-Millionen-Rechnung.

FinanzierungswegWohnungen pro 10 Mio. CHFBesonderheit
Städtischer Direktkauf8,6Volle Eigenfinanzierung
Wohnraumfonds (inkl. Vorsorge)63,4Beiträge & Vorsorge
Bank / PKZH145,9Modellwert
EGWZ (Vollfinanzierung)135,6Unlimitierte Garantie
EGWZ (bei 100 Mio. CHF Garantie)91,7Garantie-Limitierung
Kombination Bank 60% / EGWZ 34%138,6Nachrangige EGWZ

Für die Stadt zählt, wie sie Mittel bereitstellt

Beim Direktkauf muss die Stadt den vollständigen Kaufpreis bezahlen oder finanzieren. Bei der EGWZ stellt der Kapitalmarkt das Geld bereit; die Stadt übernimmt die vereinbarte Haftung und plant Mittel für Risiken und Aufwand ein.

Für ein gleich grosses Immobilienvolumen von 100 Millionen Franken ergibt sich im Modell:

Städtische Position, Mio. CHFDirektkaufWohnraumfonds + Bank/PKZHEGWZ
Kaufpreiszahlung bzw. definitiver Förderbeitrag100,009,660
Kalkulierte anfängliche Risikovorsorge für Bürgschaften—3,445,64
Angesetzter Aufbau, Abwicklung und Aufsicht über 20 JahreNicht angesetzt0,500,90
Bereitstellung im Modell100,0013,596,54
Separat: abgesichertes Kapital—30,7294,00

Summen aus ungerundeten Werten. Die EGWZ-Aufbauhilfe von 0,50 Mio. CHF fällt einmal an, nicht für jedes weitere Portfolio.

Für 100 Millionen Franken Wohnraum stehen somit 100 Millionen Erwerbskapital beim Direktkauf rund 6,54 Millionen kalkulierter Vorsorge und Aufwand bei der EGWZ gegenüber. Der anfängliche Bereitstellungsbedarf beträgt damit nur einen Bruchteil.

Der Kaufpreis ist allerdings kein gleich hoher Aufwand der Erfolgsrechnung: Die Stadt erhält Immobilienvermögen und direkte Verfügungsmacht. Bei der EGWZ bleiben die Immobilien bei gemeinnützigen Trägern. Die Tabelle vergleicht deshalb Kapitalbedarf und Risikovorsorge, nicht abschliessende wirtschaftliche Nettokosten. Laufende Erträge, Finanzierung und Bewirtschaftung des städtischen Eigentums sind hier nicht vollständig bilanziert.

Die Bürgschaft bleibt eine reale Verpflichtung. Bei Ausfällen können Zahlungen deutlich über der vorgesehenen Risikovorsorge liegen, bevor Sicherheiten verwertet werden. Die Vorsorgequote begrenzt die Haftung nicht. Neben dem Risikobudget braucht die Stadt eine Regelung für mögliche Liquiditätsabrufe.

Was die EGWZ zusätzlich ermöglichen soll

Die nationale EGW liefert das Organisationsvorbild. Die EGWZ soll es um eine kommunal abgesicherte Finanzierung erweitern, die sich am tatsächlich bezahlten Zürcher Marktpreis orientiert: bis zu 94 Prozent der Investitionskosten (Anlagekosten abzüglich Förderbeiträge) bei mindestens 6 Prozent Eigenkapital sowie zusätzlicher Liquidität bzw. Anteilscheinkapital, Zugang für neue und bestehende gemeinnützige Träger und langfristig planbare Zinsen. Als anfängliches Aufnahmekriterium ist ein Soll-Mietertrag von höchstens 80 Prozent der relevanten vergleichbaren Marktmiete bei Erstvermietung vorgeschlagen (ohne jährliche Marktprüfung).

Bank und PKZH bleiben eine wichtige Alternative. Bei ausreichend verfügbarer PKZH-Kapazität ermöglicht diese Kombination im Modell sogar etwas mehr Volumen als die EGWZ. Der zusätzliche Nutzen der EGWZ liegt in langer Zinsbindung, gemeinsamer Kapitalbeschaffung bei mehreren Investoren und geregelter Entschuldung. Variable PKZH-Zinsen bieten diese langfristige Zinsbindung nicht.

Zur Entschuldung sollen verfügbare Überschüsse der Kostenmiete über die Tragbarkeitsmiete dienen. Diese deckt die tatsächlichen Betriebsausgaben, Zinsen, erforderliche Erneuerungsvorsorge und verpflichtende Tilgungen. Auch Erneuerungsmittel sollen eingesetzt werden können, soweit absehbare Arbeiten und die notwendige Liquidität gesichert bleiben.

Annahmen und Grenzen der Rechnung

Miet- und Kostenbasis. Vereinfachtes Neubauszenario; WP-Angebotsmieten 2026/2, P70 als Neubau-Näherung; einheitlich 3 Prozent Bruttoanfangsrendite; Erstellungskosten 8’000 CHF/m² HNF. WRF-Mietziele stammen aus der Neubau-Spalte der gesonderten Mediantabelle, nicht aus den WP-Angebotsmedianen. Quellenstand: Finanzdepartement, Präsentation vom 21.04.2026, Folie 53, gemäss Übernahme im Originalmodell.

Fondsbeitrag. Angenommen werden 20 Prozent des modellierten Landanteils. Das ist ein einheitlicher Vergleichsansatz, keine allgemeine Förderquote und keine Prognose tatsächlicher Fondsentscheide. Gerade weil das Mietziel im Beispiel schon ohne Beitrag erreicht wird, ist die zusätzliche Verbilligung eine Modellvariante; ein Beitragsanspruch wird damit nicht nachgewiesen.

Zinsen. Bank 1,5 Prozent und PKZH 1,0 Prozent als angenommene Anfangswerte, im Basisfall konstant fortgeschrieben. EGWZ 1,5 Prozent einschliesslich Gebühren als angenommene feste Belastung über 20 Jahre. Dies sind Rechenannahmen, keine verbindlichen Finanzierungsofferten. Die Zinsen bestimmen die Tragbarkeit und die verfügbaren Tilgungsmittel; die dargestellte Kostenmiete folgt der gemeinsamen Kostenmietformel. Hinweis: Die oben dargestellte bisherige 300-Millionen-Modellrechnung verwendet noch einen Zins von 1,1 Prozent; der aktuelle 10-Millionen-Vergleich basieren auf 1,5 Prozent.

Risikovorsorge. Die vorgeschlagenen 6 Prozent gelten für die Vollfinanzierung (94 % EGWZ). Für nachrangige EGWZ-Tranchen (z. B. 60 % Bank / 34 % EGWZ) sieht das Modell eine Vorsorge von 16,2 Prozent der Garantie bzw. 5,51 Prozent des Anlagevolumens vor. Die Sätze beruhen auf jährlich 1 % Ausfallwahrscheinlichkeit, 70 % Nettoverwertung und einem Sicherheitszuschlag. Die Kalibrierung verwendet vorsorglich die Anfangsschuld; sie ist keine empirisch bestätigte Verlustprognose.

EGWZ-VorsorgequoteModellwohnungen mit 300 Mio. CHFGegenüber 2’679 Wohnungen aus reinen Fondsbeiträgen
6 Prozent4’275Rund 60 Prozent mehr
8 Prozent3’260Rund 22 Prozent mehr
10 Prozent2’635Etwa gleich viele, rund 2 Prozent weniger

Weitere Ansätze. Einmalig 0,50 Mio. CHF EGWZ-Aufbauhilfe; städtische Aufsicht von insgesamt 0,4 Prozent des Anlagevolumens über 20 Jahre; WRF-Abwicklung von 1 Prozent des Beitrags. Eigenmittel und zusätzliche Projektliquidität bringen die Träger auf. Wertsteigerungen und eine Wiederverwendung freigesetzter Vorsorge für neue Projekte sind nicht eingerechnet.

Die höhere Reichweite ist damit ein begründetes Modellergebnis unter offengelegten Annahmen. Entscheidend für die Umsetzung sind die tragbare Risikovorsorge, der bewilligte Haftungsrahmen und tatsächlich erreichbare langfristige Finanzierungskonditionen.

Ihre Einschätzung

Wie beurteilen Sie die Wirkung?

  • Wo sollte Zürich stärker ansetzen: beim Zugang zu langfristiger Finanzierung oder bei zusätzlichen Abschreibungsbeiträgen?
  • Welche Risikovorsorge und welche Ausgestaltung der Bürgschaft halten Sie für angemessen?

EGWZ · Konzeptvorschlag zur Diskussion · Stand 08.10.2026