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Konzeptvorschlag zur fachlichen Diskussion · Stand 08.10.2026

EGWZ
Konzeptvorschlag zur fachlichen Diskussion · Stand 08.10.2026

«Gemeinnütziger Wohnraum für Zürich»

Die EGWZ soll günstiges, langfristiges Kapital für gemeinnützigen Wohnraum mobilisieren – mit städtischer Absicherung, Kostenmieten und verbindlichem Schuldenabbau.

Funktionsprinzip

Bündeln, emittieren, weitergeben.

Die bestehende EGW erschliesst gemeinnützigen Bauträgern den Kapitalmarkt. Ihre Belehnungsregeln und die Anlagekostenlimiten des Bundes erschweren jedoch Zürcher Markterwerbe.

Die EGWZ bündelt ihren Finanzierungsbedarf und gibt Anleihekapital als langfristige Kredite weiter – für Vorhaben im Stadtgebiet Zürich und bis zu 94 Prozent der Investitionskosten nach Abzug von Förderbeiträgen. Mindestens 6 Prozent Eigenmittel sowie zusätzliche Mittel für Anteilscheine, nicht gedeckte Kosten und Anfangsliquidität bleiben erforderlich.

Als Anfangskriterium für die Finanzierung wird ein Soll-Mietertrag von höchstens 80 Prozent vergleichbarer Marktmieten bei Erstvermietung vorgeschlagen. Diese Grenze ist kein zusätzlicher Mietspielraum; verlangt wird weiterhin die Kostenmiete. Die Träger verpflichten sich dauerhaft zu Kostenmiete und Schuldenabbau.

Eine städtische Bürgschaft soll dies mit deutlich geringerem anfänglichem Mitteleinsatz ermöglichen als Direktkäufe oder Fondsbeiträge, wie der Modellvergleich zeigt. Risikovorsorge und Liquidität bleiben erforderlich.

Wirkung

Was leistet die EGWZ im Vergleich?

In der bisherigen Modellrechnung ermöglichen 300 Millionen Franken rund 4’275 Wohnungen über die EGWZ. Ein gleich grosser Wohnraumfonds würde bei Beiträgen von 20 Prozent des Landanteils rund 2’679 Wohnungen unterstützen – die EGWZ erreicht damit rund 60 Prozent mehr Finanzierungskapazität. Diese Rechnung verwendet noch 1,1 Prozent EGWZ-Zins; die aktuellen PDF-Fassungen rechnen mit 1,5 Prozent einschliesslich Gebühren. Der aktualisierte Vergleich mit einem 10-Millionen-Rahmen steht auf der Wirkungsseite.

Voraussetzung sind eine kalkulierte Risikovorsorge von 6 Prozent und eine separat zu bewilligende Kapitalgarantie von rund 4,66 Milliarden Franken. Die 300 Millionen sind der Bereitstellungsrahmen für Vorsorge, Aufbau und Aufsicht; das Finanzierungskapital kommt von Investoren.

Beim städtischen Direktkauf stellt die Stadt den gesamten Kaufpreis bereit und erhält dafür eigenes Immobilienvermögen. Bei der EGWZ soll das Kapital von Investoren kommen; Eigentümer bleiben die gemeinnützigen Träger. Die Stadt sichert die Finanzierung ab und benötigt dafür Risikovorsorge sowie Liquidität für mögliche Bürgschaftsabrufe.

Der Wohnraumfonds wiederum senkt die Anlagekosten und damit die Kostenmieten zusätzlich. Die EGWZ soll Markterwerbe mit wenig Eigenkapital, langer Zinsbindung und geregeltem Schuldenabbau ermöglichen.

Verglichen wird die Finanzierungskapazität, nicht gleichartige wirtschaftliche Nettokosten. Die ausführliche Darstellung erläutert Annahmen, Risiken und den Vergleich mit der PKZH.

Wirkung & Finanzen weiterlesen →

Dokumente

Konzept und Reglemente

Die vier Dokumente liegen als Arbeitsfassungen vor. Feedback zu diesen Fassungen ist ausdrücklich erwünscht.

Dokument 1

Konzeptpapier

Leitidee, Funktionsweise und Einbettung in die Zürcher Wohnpolitik.

Arbeitsfassung · Stand 07.10.2026PDF öffnen

Dokument 2

Statutenentwurf

Rechtsform, Zweck, Organe und Mitgliedschaft.

Arbeitsfassung · Stand 07.10.2026PDF öffnen

Dokument 3

Förder- und Finanzierungsreglement

Kreditvoraussetzungen, Konditionen, Kostenmiete und Tilgung.

Arbeitsfassung · Stand 07.10.2026PDF öffnen

Dokument 4

Organisations- und Risikokonzept

Governance, Risikosteuerung und Haftungsrahmen.

Arbeitsfassung · Stand 07.10.2026PDF öffnen

Mitwirkung

Der Vorschlag braucht fachliche Rückmeldung.

Vier kurze Schritte zu Ziel und Mehrwert, Finanzierung und Schuldenabbau, städtischem Risiko und Organisation sowie Priorität und Abschluss – für Wohnbauträger, Banken, Verwaltung, Recht und Politik.